Bauplan: Sozialversicherung
Während der Anteil der Rentenzahlungen am Bruttoinlandsprodukt in den letzten 30 Jahren etwa stabil bei 12 Prozent liegt, sind die Beiträge der Versicherten von 15 Prozent auf 22 Prozent gestiegen. Und obwohl auch noch Erträge aus der Ökosteuer zur Finanzierung der Renten herangezogen werden, müssen die Bundeszuschüsse ständig erhöht werden. Durch den demographischen Wandel werden die Finanzierungsprobleme noch verschärft: Es wird mehr RenterInnen geben, die (zum Glück) immer länger leben. Gleichzeitig wird die Zahl derer abnehmen, die in die Rentenversicherung einzahlen. Deshalb sind drastische Änderungen unabdingbar.
Zusätzlich zu den ständig steigenden Rentenversicherungsbeiträgen investieren zunehmend viele ArbeitnehmerInnen Geld für eine private Altersvorsorge – zum Beispiel über die Riesterrente.
Es droht also eine mehrfache und sich steigernde Ungerechtigkeit: ArbeitnehmerInnen tragen einseitig die Versorgung der Rentner- Innen, wenden hohe Summen auf für eine zusätzliche Altersversorgung, da sie davon ausgehen, dass sie wenig Rente bekommen und finanzieren über ihre Steuerzahlungen die (stark wachsenden) Zahlungen von Bund und Land für die Pensionen. Beamte und Menschen mit anderen Einkommen, zum Beispiel aus Vermögen, tragen dagegen wenig bei zur Finanzierung der verdienten Rentenzahlungen an die älteren Menschen.
Neben der Ungleichheit im Rentensystem machen ständige Reformen auch die Krankenversicherungen immer ungerechter. Für jüngere Menschen gibt es schon seit längerem keinen Zuschuss zum Zahnersatz mehr, nun wird ein Teil der Versicherung für die Zähne für alle privatisiert. Gut Verdienende können sich aus der Solidarität der gesetzlichen Krankenversicherung verabschieden. Die Arbeitgeber werden zunehmend „entlastet“, zuletzt durch die Umlage an die Versicherten im Juli 2005. Und in der Politik wird die Idee einer Krankenversicherung auf der Basis einer Kopfpauschale in gleicher Höhe für alle diskutiert.
Thesen:
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Durch die Einbeziehung aller in das Sozialversicherungssystem, also auch RentnerInnen, Selbstständige und Beamte verteilt sich die Last gerechter.
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Wir brauchen eine gesetzliche Pflichtversicherung für alle und die Aufhebung der Beitragsbemessungsgrenze.
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Zur Berechung der Beiträge müssen alle Einkommensarten herangezogen werden, auch Miet-, Zins-, Vermögensund andere Gewinneinkommen.
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Durch eine teilweise Umstellung des Arbeitgeberanteils in eine Rentenabgabe auf den Unternehmensumsatz würden auch sehr unterschiedlich personalintensive Produktions- und Dienstleistungszweige zur Finanzierung herangezogen.
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Erziehungs-, Betreuungs- und Pflegezeiten sowie Aus- und Fortbildungszeiten müssen angemessen in die Altersicherungsansprüche einbezogen werden.
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Die Sozialversicherungen müssen durch weitere Maßnahmen die Geschlechtergerechtigkeit und verschiedene Formen des Zusammenlebens berücksichtigen.

